LAG Musik NRW - Essentials
Die Landesarbeitsgemeinschaft Musik NRW e.V. (LAG Musik NRW) erhält ihre Fördermittel im Rahmen der Fachbezogenen Pauschale zur Pos.1.4 im Kinder- und Jugendförderplan NRW (2023-2027) des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
Sie ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und Mitglied in der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V. (LKJ NRW). Zudem ist die LAG Musik NRW als Gesellschafter Mitglied im Kreis der Gründungsgesellschafter des PopBoard NRW.
Dort bringt sie ihre Expertise in der Jugendarbeit ein. Auf der Bundesebene ist die LAG Musik NRW Regionalpartner des 2012 gegründeten Bundesverbandes für Popularmusik e.V. (BV Pop e.V.) und seit Jahren mit Sitz im geschäftsführenden Vorstand vertreten.
Mit dem Landesmusikrat NRW e.V. hat die LAG Musik NRW im November 2017 die Kooperations-vereinbarung aktualisiert und sich auf Praxisfelder der Zusammenarbeit verständigt.

