Einleitung

Die Landesarbeitsgemeinschaft Musik Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG Musik NRW) ist der Dachverband für Musik in der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Ihr Verbandsspektrum umfasst 33 Mitgliedsverbände, darunter der Landesverband der Musikschulen NRW, die Offene Jazz Haus Schule Köln, das Netzwerk afrikanischer Musiker*innen „Enije for AfriKa“ oder das Institut für Tanz und Bewegungskultur der Deutschen Sporthochschule Köln sowie sieben regionale Arbeitsgemeinschaften und zahlreiche Einzelmitglieder.

Jährlich werden circa 150 Musikprojekte für Kinder und Jugendliche landesweit mit verschiedenen Kooperationspartner*innen durchgeführt.

Hauptaufgabe der LAG Musik NRW ist, innovative, modellhafte Musikprojekte für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Darüber hinaus werden anhand der verschiedensten Konzepte neue Akzente in den Praxisfeldern Inklusion, praxisorientierte Vernetzung, Angebote im ländlichen Raum und digitale Angebote gesetzt sowie Angebote der kulturellen Teilhabe und Bildungspotentiale gefördert. Eine weitere Aufgabe der LAG Musik NRW ist die Qualifizierung von Fachkräften mithilfe von Schulungen.

Die Veranstaltungsformate, die im Namen der LAG Musik NRW durchgeführt werden, werden je nach Bedarf und in Abstimmung mit den mit den Kooperationspartner*innen konzipiert. Das Angebotsspektrum reicht von Musikprojekten in Jugendzentren, Band- und HipHop-Coachings, Vokal- und Instrumentalprojekten, Musiktheater, digitalen oder multimedialen Projekten, Musik-Bewegungs-Performances bis hin zu neuen Initiativen, wie beispielsweise Angebote für Kinder und Jugendliche mit Fluchtbiografie.

So vielfältig das Aufgabenfeld der LAG Musik NRW ist, so vielfältig sind auch ihre Akteur*innen. Für und in der LAG Musik NRW engagieren sich folgende Personen(gruppen):

  • Der ehrenamtliche Vorstand
  • Die Geschäftsführung
  • Die weiteren Mitarbeitenden der LAG Musik NRW
  • Die Referent*innen der LAG Musik NRW, die die Projekte der LAG Musik NRW durchführen
  • Die regionalen Arbeitsgemeinschaften
  • Die weiteren Mitglieder des Verbands
  • Die Kooperationspartner*innen

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung von Musikprojekten, die sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen orientieren, höchste Priorität. Die LAG Musik NRW möchte zu einem Umfeld beitragen, in dem sich Kinder und Jugendliche wohl und sicher fühlen. Darüber hinaus soll die LAG Musik NRW mit diesem Schutzkonzept seiner Vorbildfunktion gegenüber seinen Mitgliedern gerecht werden.

Die Ziele dieses Schutzkonzepts lauten daher:

  • Sensibilisierung und Information des Vorstands, der Mitarbeitenden und der Referent*innen über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Prävention von Gewalt sowie die getroffenen Schutzmaßnahmen durch die LAG Musik NRW
  • Definition von allgemein geltenden Schutzmaßnahmen für Aktivitäten der LAG Musik NRW, an denen Minderjährige teilnehmen
  • Definition von Maßnahmen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Definition einer Haltung gegen sexualisierte Gewalt als Positionierung sowohl nach innen (gegenüber den Mitgliedern) als auch nach außen (gegenüber den Ministerien, Gremien und weiteren Kooperationspartner*innen)

Diesem Konzept liegen die Anforderungen zugrunde, die sich aus dem Landeskinderschutzgesetz NRW ergeben. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an den Empfehlungen des Unabhängig Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) für die Entwicklung von Schutzkonzepten.

Die LAG Musik NRW hat zum Ziel, eine Kultur zu schaffen, die geprägt ist von Achtsamkeit und gegenseitiger Wertschätzung. Eine solche Kultur kann keinen Raum bieten für Grenzüberschreitungen oder übergriffiges Verhalten. Ziel ist daher, diese anzusprechen und sie im besten Fall zu vermeiden.

Das vorliegende Schutzkonzept soll vor jeder Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schützen. Das Konzept umfasst Maßnahmen zum Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch innerhalb der Angebote der LAG Musik NRW sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Ziel eines Schutzkonzeptes ist, Schutzmaßnahmen für die tatsächlich vorhandenen Risiken innerhalb einer Organisation zu definieren. Grundlage für ein erfolgreiches Schutzkonzept ist daher eine Risikoanalyse, die zu Beginn durchgeführt wird. Ziele der Risikoanalyse sind, tatsächlich vorhandene Gefährdungspotentiale zu erkennen und bereits vorhandene Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Risikoanalyse sind an dieser Stelle zusammengefasst:

Teilnehmende:

Sinnvollerweise werden an einer Risikoanalyse möglichst viele Akteur*innen der Organisation beteiligt. Denn unterschiedliche Akteur*innen bringen verschiedene Perspektiven und Blickwinkel ein und ermöglichen so, ein möglichst breites Feld über die Risiko- und Schutzfaktoren zu bekommen. An der Risikoanalyse der LAG Musik NRW haben daher teilgenommen:

  • Die Geschäftsführung
  • Die regionalen Arbeitsgemeinschaften
  • Die Referent*innen, die Projekte im Namen der LAG Musik NRW durchführen

Für jede der Zielgruppen wurde eine eigene Risikoanalyse mit spezifischen Fragen entwickelt.

Akteur*innen und Teilnehmende der LAG Musik NRW:

Vorrangige Frage der Risikoanalyse ist, welche Personen innerhalb der LAG Musik NRW durch das Schutzkonzept geschützt werden sollen. Im Kontext sexualisierter Gewalt sind dies alle Kinder und Jugendlichen, die an den Angeboten und Projekten der LAG Musik NRW in Kontakt kommen. Dies sind Kinder und Jugendliche sowohl aus Regionen des ländlichen Raums als auch aus Städten, hier unter anderem aus Stadtteilen mit einem erhöhten Anteil von Familien, die Unterstützungsleistungen beziehen oder einen Migrationshintergrund haben.

Eine weitere, relevante Frage ist, welche Akteur*innen der LAG Musik NRW Verantwortung für die oben genannten Kinder und Jugendlichen tragen und welche Akteur*innen verantwortlich sind für die Strukturen der LAG Musik NRW. An diese Akteur*innen richten sich die Anforderungen dieses Schutzkonzepts. Dies sind konkret:

  • Der ehrenamtliche Vorstand
  • Die Geschäftsführung
  • Die weiteren Mitarbeitenden der Geschäftsstelle
  • Die Referent*innen, die Projekte für die LAG Musik NRW durchführen

Kontakt und Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen:

Um feststellen zu können, vor welchen konkreten Risiken Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen, ist es wichtig, sich bewusst zu werden, in welcher Form die LAG Musik NRW Verantwortung für Minderjährige trägt und in welcher Form die Personen der LAG Musik NRW mit ihnen in Kontakt kommt. Denn Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise zu schützen und brauchen spezifische Schutzmaßnahmen.

Insbesondere die Referent*innen, die die Projekte im Namen der LAG Musik NRW durchführen sowie die Mitglieder der regionalen Arbeitsgemeinschaften, die Mitgliedsverbände und Einzelmitglieder kommen während der Projektdurchführung direkt und unmittelbar in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Neben dem direkten Kontakt kommunizieren die Referent*innen mit den Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise über Social Media und digitale Kommunikationsmittel. Darüber hinaus kommen auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle zumindest mittelbar über die Homepage mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Es braucht im Schutzkonzept also sowohl Regelungen für dem direkten Umgang miteinander als auch für die digitale Kommunikation.

Projekte und Veranstaltungen im Namen der LAG Musik NRW

Charakter und Format der Projekte, die mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, sind entscheidend für die Frage, welche Gefährdungspotentiale diese bieten und welche Schutzmaßnahmen entsprechend getroffen werden müssen. Die Projekte der LAG Musik NRW sind sehr vielfältig in ihrer Ausgestaltung und Form. So gibt es Projekte, die einmalig stattfinden als auch Projekte, die über einen längeren Zeitraum hinweg durchgeführt werden oder mehrtägige Projekte mit Übernachtung. Auch die Zielgruppe und das Alter der Kinder und Jugendlichen variieren stark. Je nach Zielgruppe, Alter und Format der Projekte sind daher unterschiedliche Schutzmaßnahmen sinnvoll, die nichtsdestotrotz in diesem Schutzkonzept und in erster Linie im Verhaltenskodex Anwendung finden.

Unabhängig vom Format der Projekte ist ein Ergebnis der Risikoanalyse, dass im Rahmen der Veranstaltungen der LAG Musik NRW besondere Vertrauensverhältnisse entstehen und auch Macht- oder Abhängigkeitsverhältnisse existieren. Für diese Situationen bedarf es eines professionellen Umgangs mit Nähe und Distanz von Seiten der Personen, die unmittelbar mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Weitere mögliche Gefährdungsmomente

Als weitere Gefährdungsmomente wurde in der Risikoanalyse insbesondere das Risiko von Peer-Gewalt genannt. Für diese Risikofaktoren es eines bewussten und sicheren Umgangs von Seiten der Personen, die mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, bei möglichen Grenzüberschreitungen sowie ein Bewusstsein für diese Risiken. Darüber hinaus braucht es neben allgemeinen Anforderungen an die verantwortlichen Personen Regelungen für einen gemeinsamen Umgang in der Gruppe.

Unterstützung bei möglichen Interventionsfällen

Bisher war die LAG Musik NRW nicht involviert in mögliche Interventionsfälle. Sollte es aber zu einem Verdacht oder Vorfall kommen, ist es möglich, dass die Geschäftsführung unterstützend beraten muss. Daher ist es notwendig, im Schutzkonzept geeignete Ansprechpersonen und transparente Verfahrenswege zu definieren.

Umgang mit den Ergebnissen der Risikoanalyse

Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind in dieses Schutzkonzept eingeflossen, insbesondere – aber nicht ausschließlich – in den Verhaltenskodex sowie in die Ausführungen zu den Beschwerdewegen und Ansprechpersonen.

Personalauswahl beginnt bei einer kinderschutzsensiblen Personalauswahl. Hierzu gehört neben einer Regelung zur Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse, das Thema bereits in Vorstellungs- und Auswahlgesprächen zu verankern. Dementsprechend reflektiert die Geschäftsführung mit allen Referent*innen, die Angebote mit Kindern und Jugendlichen durchführen, in Vorstell- und Auswahlgesprächen und auch darüber hinaus in den stattfinden Gesprächen beispielsweise den professionellen Umgang mit Nähe und Distanz oder konkret die Vereinbarungen des Verhaltenskodexes.

 

Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse

Der §72 a SGB VIII sieht vor, dass freie Träger der Jugendhilfe keine Personen haupt- und ehrenamtlich einsetzen, die rechtskräftig wegen einer in §72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt sind. Um dies zu verhindern, sind die freien Träger dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes von allen hauptberuflichen Mitarbeitenden sowie von den Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen, die dauerhaften, regelmäßigen oder intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben.

Im Kontakt und der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Projekte der LAG Musik NRW entstehen Vertrauensverhältnisse, die die Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen von den Personen erforderlich machen, die im direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen sind. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind darüber hinaus weitere Personen(gruppen) verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 Absatz 5 und §30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen.

Von folgenden Personen(gruppen) ist die Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses daher verpflichtend:

  • Geschäftsführung
    • Die Einsichtnahme erfolgt durch den Vorstand
  • Weitere Mitarbeitende der Geschäftsstelle
    • Die Einsichtnahme erfolgt durch die Geschäftsführung
  • Referent*innen, die Projekte der LAG Musik NRW durchführen

Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Alle fünf Jahre wird eine erneute Einsichtnahme erforderlich. Die Einsichtnahme erfolgt vor Beginn der Tätigkeit.

Alternativ zum erweiterten Führungszeugnis wird eine Bescheinigung über die Einsichtnahme durch einen anderen Träger akzeptiert. Diese Bescheinigung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift der Person
  • Datum des erweiterten Führungszeugnisses
  • Datum der Einsichtnahme
  • Bestätigung, dass keine einschlägige Eintragung gemäß §72 a SGB VIII vorhanden ist

Fortbildungen, insbesondere die Vermittlung von Grundlagenwissen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt, ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität und die notwendige Professionalität zu entwickeln und die Umsetzung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen.

Daher ist für alle Personen, die unmittelbar Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, die Teilnahme an einer Präventionsschulung verpflichted. Um den Anforderungen und den unterschiedlichen Strukturen gerecht zu werden, hat die LAG Musik NRW eine eLearning-Schulung entwickelt. Die Teilnahme an dieser eLearning-Schulung ist verpflichtend für die Referent*innen der LAG Musik NRW sowie die Geschäftsführung und die weiteren Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle.

Die regionalen Arbeitsgemeinschaften sind darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen, für welche Personen innerhalb ihrer Strukturen die Teilnahme an einer Präventionsschulung ebenfalls erforderlich ist.

Alternativ wird die Teilnahme an einer anderen Präventionsschulung mit ähnlichen Inhalten akzeptiert.

Die LAG Musik NRW steht für eine Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung. Dazu gehört ein wertschätzender Umgang miteinander und selbstverständlich auch gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die an den Projekten der LAG Musik NRW teilnehmen.

Der folgende Verhaltenskodex dient als Orientierung und Leitlinie für das Handeln der Personen, die innerhalb der LAG Musik NRW Verantwortung tragen für die Kinder und Jugendlichen. Jede Ausnahme davon muss nachvollziehbar und transparent sein.

 

Kommunikation, Sprache und Wortwahl

  • Ich achte auf eine altersangemessene und verständliche Sprache
  • Ich nutze eine Sprache, die frei ist von jeder Form von Gewalt
  • Ich spreche respektvoll und wertschätzend mit den Kindern und Jugendlichen, für die ich Verantwortung trage
  • Ich setze mich für einen ehrlichen und respektvollen Umgang in der Gruppe ein
  • Ich äußere Kritik angemessen und fair. Dabei bleibe ich sachlich und professionell
  • Ich bin offen für Kritik und nehme Rückmeldungen ernst. Ich bin mir bewusst, dass auch ich Fehler machen kann und bin bereit, das eigene Verhalten zu reflektieren und anzupassen

Nähe und Distanz

  • Ich achte auf ein angemessenes und professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz entsprechend meiner Rolle und Aufgabe
  • Mir ist bewusst, dass das Bedürfnis nach Nähe und Distanz je nach Alter und Persönlichkeit unterschiedlich ist und handle entsprechend
  • Ich setze mich dafür ein, dass die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen respektiert und eingehalten werden
  • Ich bin mir meiner eigenen Grenzen bewusst und äußere diese den Kindern und Jugendlichen gegenüber verständnisvoll und angemessen
  • Ich bin mir meiner professionellen Rolle bewusst. Dazu gehört auch, Beruf und Privatleben klar zu trennen. Private Treffen mit den Kindern und Jugendlichen, für die ich verantwortlich bin, schließe ich aus

Umgang mit Medien, sozialen Netzwerken, Film und Foto

  • Ich beachte die Regeln zum Datenschutz sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht
  • Bei Veranstaltungen von öffentlichem Interesse informiere ich im Vorfeld, dass Bilder und gemacht werden und über die Möglichkeit, nicht fotografiert zu werden
  • Ich veröffentliche keine Bilder oder Videos, die die Personen in unangenehmen, intimen oder diskriminierenden Situationen darstellen
  • Ich achte die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen auch bei der Nutzung sozialer Medien
  • Bei meiner Kommunikation über soziale Medien folge ich den Empfehlungen der Landesmedienanstalt NRW
  • Wenn für meine Arbeit ein gemeinsamer Austausch über soziale oder digitale Medien erforderlich ist, erarbeite ich mit der Gruppe Regeln für die gemeinsame Kommunikation

Schutz der Privatsphäre

  • Ich achte und schütze aktiv die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen
  • Ich biete den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich alleine umziehen zu können
  • Ich ziehe mich nicht vor den Kindern und Jugendlichen um
  • Bei Gesprächen, die nicht für mich bestimmt sind, höre ich nicht aktiv zu und weise darauf hin, wenn ich mithören kann

Umgang mit Körperkontakt

  • Wenn für meine Arbeit Körperkontakt notwendig ist, weise ich die Kinder und Jugendlichen im Vorfeld darauf hin, erkläre die Gründe hierfür und hole mir das Einverständnis ein. Ich helfe so viel wie nötig und so wenig wie möglich
  • Der Wunsch nach Nähe und Körperkontakt geht immer vom Kind oder von der*dem Jugendlichen aus. Wie viel Körperkontakt ich zulasse, entscheide ich aufgrund meiner professionellen Rolle und Aufgabe
  • Auch ich habe Grenzen und entscheide selbst, wie viel Körperkontakt ich zulasse. Meine eigenen Grenzen äußere ich respektvoll, aber deutlich
  • Wenn ich physische Grenzüberschreitungen beobachte, schreite ich ein

Umgang mit Regeln

  • Ich erarbeite gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen Regeln für den gemeinsamen Umgang in der Gruppe. Festgelegte, nicht auszuhandelnde Regeln erkläre ich und mache sie transparent
  • Kindern und Jugendlichen gegenüber bin ich Vorbild. Dazu gehört, dass auch ich mich an vereinbarte Regeln halte
  • Ich informiere Neue über festgelegte Regeln und erinnere regelmäßig daran. Den Kindern und Jugendlichen erkläre ich Sinn und Zweck der ausgehandelten Regeln
  • Mir ist bewusst, dass Regelverstöße Konsequenzen bedeuten können. Diese Konsequenzen sind frei von physischer und psychischer Gewalt und sind verhältnismäßig zum Regelverstoß

Umgang mit Übernachtungssituationen

  • Ich übernachte nicht mit den Kindern und Jugendlichen in einem Zimmer
  • Ich biete die Möglichkeit für eine geschlechtergetrennte Unterbringung
  • Bevor ich ein Zimmer betrete, klopfe ich an und warte darauf, hereingebeten zu werden
  • In Gruppen schaffe ich Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Partizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur wichtiger und elementarer Baustein der kulturellen und musischen Bildung. Vielmehr stärkt die systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen. Partizipation ist also eine wichtige Methode zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt, sie erleichtert den Zugang zu den Kinderrechten und machen Kinder und Jugendliche kritikfähig, wenn sie Anlass für Beschwerden haben.

Bei allen Projekten der LAG Musik NRW wird geprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche unmittelbar in Entscheidungsprozesse eingebunden werden können. Darüber hinaus werden den Kindern und Jugendlichen in jedem Projekt die Möglichkeit gegeben, das Projekt oder die Inhalte des Projekts aktiv mitzugestalten.

Partizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur wichtiger und elementarer Baustein der kulturellen und musischen Bildung. Vielmehr stärkt die systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen. Partizipation ist also eine wichtige Methode zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt, sie erleichtert den Zugang zu den Kinderrechten und machen Kinder und Jugendliche kritikfähig, wenn sie Anlass für Beschwerden haben.

Bei allen Projekten der LAG Musik NRW wird geprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche unmittelbar in Entscheidungsprozesse eingebunden werden können. Darüber hinaus werden den Kindern und Jugendlichen in jedem Projekt die Möglichkeit gegeben, das Projekt oder die Inhalte des Projekts aktiv mitzugestalten.

Die LAG Musik NRW soll ein Ort sein, der offen ist für Rückmeldungen, Verbesserungen und Kritik. So kann die kulturelle, musikalische und pädagogische Arbeit stetig verbessert werden. Dementsprechend sind alle Akteur*innen der LAG Musik NRW ansprechbar und offen für Rückmeldung und Feedback. Darüber hinaus bekommen alle Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V. die Möglichkeit, anonym Rückmeldung zum von ihnen besuchten Projekt zu geben.

Transparenz und Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für gelingende Präventionsarbeit. Insbesondere Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten müssen daher allen – und nicht zuletzt den Kindern und Jugendlichen – Beteiligten transparent gemacht werden.

Die LAG Musik NRW hat Ansprechpersonen definiert, an die sich die Beteiligten bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen wenden können. Dies sind:

 

Ansprechpersonen für die Kinder und Jugendlichen:

  • Die Referent*innen, die die Projekte durchführen
    • Die Referent*innen haben unmittelbar Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen und sind häufig Vertrauenspersonen. Sie sind die ersten Ansprechpersonen für die Kinder und Jugendlichen.
  • Die Ansprechpersonen der Kooperationspartner*innen
    • Nicht immer ist es möglich, sich an die*den eigene*n Referent*in zu wenden. Die Ansprechpersonen der Kooperationspartner*innen sind vor Ort und sind für die Kinder und Jugendlichen ebenso ansprechbar

Zu Beginn des Projekts und ggf. währenddessen werden die Kinder und Jugendlichen über die Ansprechpersonen und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme informiert.

 

Ansprechpersonen für die Referent*innen und Kooperationspartner*innen

  • Die Geschäftsführung der LAG Musik NRW
    • Die Geschäftsführung ist bei Unsicherheiten, Fragen oder Problemen erste Anlaufstelle
  • Die weiteren Mitarbeitenden der Geschäftsstelle
    • Sollte die Geschäftsführung nicht erreichbar sein, sind die weiteren Mitarbeitenden ebenso ansprechbar
  • Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch
    • Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch bietet Betroffenen und Fachkräften kostenlos und anonym die Möglichkeit, sich beraten zu lassen
  • Die insoweit erfahrenen Fachkräfte, die durch die Stadt Remscheid zur Verfügung gestellt werden (alternativ die insoweit erfahrenen Fachkräfte, die durch das Jugendamt vor Ort zur Verfügung gestellt werden)
    • Die insoweit erfahrenen Fachkräfte beraten bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowie bei allen Fragen des Kinderschutzes

Referent*innen und Kooperationspartner*innen werden über die Ansprechpersonen vor Beginn der gemeinsamen Projektarbeit informiert.

 

Darüber hinaus steht als externe Anlaufstelle das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800-2255530) sowohl für Betroffene von sexualisierter Gewalt als auch für die Akteur*innen der LAG Musik NRW kostenfrei und anonym zur Verfügung.

Umgang mit Beschwerden

Auch wenn jede Beschwerde individuell zu betrachten ist und einen individuellen Umgang braucht, gibt es einige Regeln, an die sich alle Ansprechpersonen halten:

  • Jede Beschwerde wird ernst genommen.
  • Die Beschwerde wird vertraulich behandelt. Die Ansprechperson informiert die betroffene Person im Vorfeld darüber, wenn sie weitere Personen in den Prozess einbezieht.
  • Jede Beschwerde wird dokumentiert.

Auch wenn dieses Schutzkonzepts in erster Linie den Anspruch hat, präventiv zu wirken, so kann es doch zu Situationen kommen, in denen wir eingreifen müssen. Insbesondere die Verantwortlichen stellt eine Vermutung oder die Kenntnis über einen Vorfall vor eine besondere Herausforderung. Für diese Fälle soll folgender Notfallplan Orientierung und Sicherheit geben:

  1. Ruhe bewahren

Auch wenn es manchmal schwierig wirkt: wenn wir Ruhe bewahren, vermeiden wir eventuell überstürzte Reaktionen.

  1. Zuhören und Glauben schenken

Bei einem Erstgespräch bzw. der ersten Schilderung eines Vorfalls müssen wir nicht herausfinden, ob das Geschilderte der Wahrheit entspricht oder nicht. Wichtig ist vor allem:

Sich Zeit nehmen

Zuhören

Betroffene ernst nehmen

Glauben schenken

Nur notwendige Rückfragen stellen

  1. Prüfen: Gibt es Bedarf zum sofortigen Handeln?

In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, unmittelbar zu handeln. Dennoch kann es Situationen geben, die ein direktes Eingreifen erfordern (die betroffene Person muss von der verdächtigten Person getrennt werden; akute Kindeswohlgefährdung, …). Sollte es die Situation erfordern, müssen wir unmittelbar handeln. In diesem Fall sollte zunächst eine der Ansprechpersonen informiert und um Rat gefragt werden. Sind diese nicht erreichbar, sollte die Notfallnummer des Jugendamts kontaktiert werden.

  1. Dokumentieren

Wichtig für den weiteren Verlauf ist es, alle beobachteten Situationen oder das Erzählte aufzuschreiben. So vermeiden wir, dass wichtige Informationen verloren gehen.

  1. Informieren der Geschäftsführung der LAG Musik NRW

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die weitere Begleitung des Prozesses und nimmt Kontakt zur betroffenen Person auf. Sie trifft die Entscheidung, wie mit dem Vorfall weiter umgegangen wird, welche weiteren Personen ggf. informiert werden müssen, ob der Prozess durch die LAG Musik NRW begleitet wird oder ob sie die Betroffenen an eine externe Fachberatungsstelle verweist. Die Geschäftsführung trifft ebenfalls die Entscheidung, ob sie sich selbst professionelle Beratung durch eine externe Fachberatungsstelle sucht.

 

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Der vorliegende Notfallplan greift sowohl bei einem Verdacht, Mitteilungsfall oder einer Beobachtung eines Vorfalls innerhalb der Angebote der LAG Musik NRW als auch bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung greift ab Punkt 5 folgender Verfahrensablauf:

  1. Ausfüllen des Kinderschutzbogens

Der Kinderschutzbogen (s. Anhang) wird gemeinsam von der Geschäftsführung und der Person ausgefüllt, die sich mit dem Verdacht an die Geschäftsführung gewandt hat.

  1. Bei gewichtigen Anhaltspunkten auf mögliche Kindeswohlgefährdung: Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft

Die Insoweit erfahrene Fachkraft berät anonym und übernimmt eine Gefährdungseinschätzung. Kommt sie bei dieser Gefährdungseinschätzung zu dem Ergebnis, dass sich eine Kindeswohlgefährdung nicht ausschließen lässt, sind weitere Schritte erforderlich.

  1. Information des Jugendamts

Da die LAG Musik NRW selbst nicht in der Lage ist, geeignete Hilfe anzubieten, muss die Geschäftsführung dafür Sorge tragen, dass geeignete Hilfe eingesetzt werden kann. In diesem Fall informiert die Geschäftsführung das Jugendamt und übergibt alle vorliegenden Dokumentationsunterlagen.

Ab Punkt 8 übernimmt das Jugendamt die weiteren Schritte des Prozesses. Ggf. ist eine Unterstützung durch die LAG Musik NRW hier weiter erforderlich.

Um Fehlentscheidungen zu vermeiden und um einen möglichst objektiven Blick bei der Begleitung von Verdachtsfällen oder Vorfällen von sexualisierter Gewalt zu gewährleisten, wird bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung eines jeden Vorfalls oder Verdachts eine Kinderschutzfachkraft des Netzwerks Starthilfe Remscheid (02191-163888) miteinbezogen.

Die Verankerung von Maßnahmen zum Schutz aller ist ein fortwährender Prozess und nicht abgeschlossen mit der Publikation dieses Schutzkonzepts. Daher bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der vorhandenen Schutzmaßnahmen.

Daher wird das Schutzkonzept regelmäßig alle drei Jahre evaluiert, überprüft und ggf. angepasst. Verantwortlich für die Überprüfung ist die Geschäftsführung.

Ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements ist das Wissensmanagement. Es muss sichergestellt sein, dass alle, die es betrifft, das Schutzkonzept und die darin aufgeführten Anforderungen und Maßnahmen kennen. Um dies sicherzustellen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Das Schutzkonzept wird auf der Homepage der LAG Musik NRW für Jede*n frei zugänglich veröffentlich
  • Referent*innen erhalten das Schutzkonzept zur Kenntnisnahme und Information mit Unterzeichnung des Vertrags
  • Mitarbeitende wird das Schutzkonzept bei Neueinstellung zur Kenntnisnahme und Information zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Einarbeitung wird das Schutzkonzept und die erforderlichen Anforderungen thematisiert
  • Den regionalen Arbeitsgemeinschaften sowie den weiteren Mitgliedern und Kooperationspartner*innen wird das Schutzkonzept zur Kenntnisnahme und Information bereitgestellt
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